Andreas Gausmann

Rechtsanwalt



Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht berate ich regelmäßig sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer, die ich ebenfalls vor den Arbeitsgerichten vertrete.

Da ich insbesondere für mittelständische Unternehmen tätig werde, kenne ich auch eine Vielzahl von Arbeitsgerichten. Insoweit nehme ich für meine Mandanten Termine u.a. vor den Arbeitsgerichten in Osnabrück, Münster, Rheine, Hannover, Berlin und Bremen wahr. Solange die Fahrtkostenauf nicht unverhältnismäßig erscheinen, bin ich gerne bereit, auch Ihre Prozessvertretung vor nahezu jedem norddeutschen Arbeitsgericht zu übernehmen.

Für mich steht immer die optimale Betreuung meiner Mandanten im Vordergrund, dabei ist es nicht von Bedeutung, ob es sich bei meiner Mandantin bzw. meinem Mandanten um einen Arbeitgeber oder um einen Arbeitnehmer handelt. Gerade da ich beide Seiten kenne, kann ich in jedem Falle meine Erfahrungen nutzbringend für meinen jeweiligen Auftraggeber zur Geltung bringen.

Insbesondere im Falle einer Abmahnung oder gar der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses sollten Sie nicht auf anwaltlichen Rat und Beistand verzichten. Weder als Arbeitgeber noch als Arbeitnehmer dürften Ihnen alle Ihnen zustehenden rechtlichen Möglichkeiten und die gegebenen Erfordernisse geläufig sein.

Bitte nehmen Sie - angesichts möglicherweise laufender Fristen - umgehend mit mir Kontakt auf, damit wir rechtzeitig Ihre arbeitsrechtlichen Probleme erörtern und die für Sie beste Lösung erarbeiten können.