Im
Arbeitsrecht berate ich regelmäßig sowohl Arbeitgeber als auch
Arbeitnehmer, die ich ebenfalls vor den Arbeitsgerichten vertrete.
Da ich insbesondere für mittelständische Unternehmen tätig werde,
kenne ich auch eine Vielzahl von Arbeitsgerichten. Insoweit nehme
ich für meine Mandanten Termine u.a. vor den Arbeitsgerichten in
Osnabrück, Münster, Rheine, Hannover, Berlin und Bremen wahr.
Solange die Fahrtkostenauf nicht unverhältnismäßig erscheinen, bin
ich gerne bereit, auch Ihre Prozessvertretung vor nahezu jedem
norddeutschen Arbeitsgericht zu übernehmen.
Für mich steht immer die optimale Betreuung meiner Mandanten im
Vordergrund, dabei ist es nicht von Bedeutung, ob es sich bei meiner
Mandantin bzw. meinem Mandanten um einen Arbeitgeber oder um einen
Arbeitnehmer handelt. Gerade da ich beide Seiten kenne, kann ich in
jedem Falle meine Erfahrungen nutzbringend für meinen jeweiligen
Auftraggeber zur Geltung bringen.
Insbesondere im Falle einer Abmahnung oder gar der Kündigung eines
Arbeitsverhältnisses sollten Sie nicht auf anwaltlichen Rat und
Beistand verzichten. Weder als Arbeitgeber noch als Arbeitnehmer
dürften Ihnen alle Ihnen zustehenden rechtlichen Möglichkeiten und
die gegebenen Erfordernisse geläufig sein.
Bitte nehmen Sie - angesichts möglicherweise laufender Fristen -
umgehend mit mir Kontakt auf, damit wir rechtzeitig Ihre
arbeitsrechtlichen Probleme erörtern und die für Sie beste Lösung
erarbeiten können.
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