Eine Scheidung stellt nicht nur einen
persönlichen und familiären Schnittpunkt im Leben der betroffen
Personen dar, sondern auch die damit verbundenen finanziellen
Änderungen können den einen oder den anderen oder sogar beide
Beteiligte nicht selten (nahezu) in den Ruin treiben.
Damit es nicht zum schlimmsten kommt, sollten Sie sich besser
frühzeitig anwaltlich beraten lassen. Überdies ist zur Stellung des
erforderlichen Scheidungsantrages die Beteiligung mindestens eines
Rechtsanwaltes notwendig.
Allerdings gibt es nicht - wie viele immer noch glauben - die
Möglichkeit, “einen gemeinsamen Anwalt” zu beauftragen, da der
Rechtsanwalt nur für einen Mandanten tätig werden darf. Würde er im
Namen beider scheidungswilliger Eheleute arbeiten, so entstünde bei
ihm ein Interessenskonflikt, den einzugehen ihm verboten ist. Sollte
ein Anwalt Ihnen dennoch derartiges anbieten (was ich mir nicht
vorstellen kann), so wenden Sie sich bitte umgehend an die
zuständige Rechtsanwaltskammer.
Wenn also regelmäßig mindestens ein Anwalt im Scheidungsverfahren
eingeschaltet werden muss, der dann aber nur im Auftrag und damit
auch im Sinne seines Mandanten, also des einen Ehegatten, tätig
wird, so bedarf gewiss auch der andere Ehepartner der rechtskundigen
Unterstützung, damit auch seine Interessen gewahrt werden.
Scheidungsverfahren gehören sicherlich nicht zu den schönsten
anwaltlichen Aufgaben, mit denen ich mich zu beschäftigen habe.
Dennoch sehe ich es als meine vordringliche Aufgabe und
(auch menschliche) Pflicht an, meiner Mandantin / meinem Mandanten in
einem derartigen Prozess erst recht mit Rat und Tat jederzeit zur
Seite zu stehen.
Schon - und gerade - im Scheidungsprozess werden die wichtigsten
Weichen für das spätere Leben der vorherigen Ehepartner gestellt.
Hier geht es oftmals insbesondere darum, wer wem welchen Unterhalt
zu leisten hat, bei wem die Kinder aufwachsen, wie das
gemeinschaftlich erworbene Vermögen verteilt und wie das jeweilige
Alleineigentum vor Zugriffen des anderen gesichert werden kann.
Durch meine langjährige Erfahrung kann ich Ihnen sagen, worauf es
ankommt, und im Prozess Ihre Interessen durchsetzen.
Äußerst wenig halte ich von einer von manchen meiner Kollegen angebotenen Internetscheidung, aus welchen Gründen dies so ist, erfahren Sie auf meiner diesbezüglichen Seite.
Übrigens: Wenn Sie aufgrund Ihrer wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen nicht dazu imstande sind, die Kosten einer Ehescheidung aus eigenen Mitteln aufzubringen, können Sie möglicherweise Prozesskostenhilfe beanspruchen, wodurch das ganze Verfahren für Sie kostenlos durchgeführt werden kann.
Für nähere Einzelheiten stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte nehmen Sie mit mir Kontakt auf.
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