Andreas Gausmann

Rechtsanwalt


Ärztliche Schweigepflicht

Ärzte unterliegen einer besonderen Schweigepflicht, so dass sie niemandem ohne Ihre Zustimmung Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand machen dürfen. Dieses ist gut und richtig so!

Allerdings gibt es nicht selten Situationen, in denen Sie anderen gegenüber Nachweise über eine Verletzung oder eine Erkrankung zu erbringen haben. Insbesondere im Falle eines Verkehrsunfalls ist es erforderlich, durch einen Arztbericht die insoweit erlittenen Verletzungen und deren Folgen zu dokumentieren, um das Ihnen zustehende Schmerzensgeld beziffern zu können. Damit ein Sie behandelnder Arzt aber überhaupt einen diesbezüglichen Bericht abfassen darf, müssen Sie ihn zuvor von seiner Schweigepflicht ausdrücklich entbinden.

Damit Ihre Erklärung über die Entbindung Ihrer Ärztin / Ihres Arztes ohne Zeitverlust vorgelegt werden kann, habe ich einen entsprechenden Vordruck hier als PDF-Datei bereitgestellt. Wenn Sie über das kostenlos erhältliche Programm Adobe Reader (R) verfügen, so können Sie das Formular selbst ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben und an mich weiterleiten.

Falls Sie noch nicht über den (aktuellen) Adobe Reader (R) verfügen sollten, so können Sie ihn herunterladen unter:

 

Wegen näherer Informationen können Sie mich jederzeit gerne kontaktieren.