Andreas Gausmann

Rechtsanwalt



Verkehrsunfall

Im statistischen Durchschnitt wird jeder Autofahrer in Deutschland etwa alle fünf Jahre in einen Unfall verwickelt. Wer die Schuld trägt, das ist dabei immer wieder die entscheidende Frage. Was Ihnen ganz klar zu sein scheint, ist juristisch meist viel komplizierter.

Nach einem Unfall sind Sie fast immer auf sich allein gestellt. Daher hier ein paar Tipps, damit Sie eher zu Ihrem Recht kommen können:

  • Als allererstes ist die Unfallstelle zu sichern!

  • Sodann sollten Sie sofort die Polizei - und falls wegen einer verletzten Person erforderlich den Rettungswagen - rufen.

  • Im übrigen ist immer ein kühler Kopf zu bewahren!

  • Auf keinen Fall dürfen Sie sich vom Unfallgegner einschüchtern lassen.

  • Geben Sie niemals spontane Schuldbekenntnisse ab!

  • An der Unfallstelle ist möglichst nichts zu verändern, bevor die Polizei eintrifft. Wird dennoch etwas bewegt, sollten Sie unbedingt eine Skizze anfertigen oder den ursprüngliche Zustand fotografieren.

  • Notieren Sie sich immer die Namen des Fahrers (Führerschein) und des Halters (Fahrzeugschein), das polizeiliche Kennzeichen sowie die Versicherungsgesellschaft und -nummer Ihres Unfallgegners.

  • Kontrollieren Sie das von der Polizei gefertigte Protokoll, korrigieren Sie gegebenenfalls Fehler oder eventuelle Unstimmigkeiten.

Auch bzw. gerade wenn Sie meinen, im Recht zu sein, so sollten Sie schnellstmöglich Ihren Anwalt aufsuchen. Ihr Anwalt berät Sie in allen Rechtsfragen rund um den Unfall, er vertritt Ihre Interessen und Sie persönlich - nicht nur im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Er weiß, welche Ansprüche (z.B. Schmerzensgeld, Wertminderung oder Nutzungsausfall usw.) Sie auf welche Weise geltend machen können.

Selbst wenn Ihnen klar ist, dass auch Sie einen Teil des Verschuldens am Zustandekommen des Verkehrsunfall tragen, sollten Sie es ebenfalls nicht versäumen, Ihren Anwalt einzuschalten. Denn in vielen Fällen kann er doch noch eine Quotelung erreichen, so dass Sie Ihren Schaden nicht gänzlich alleine zu tragen haben und zumindest noch einen Teil vom Unfallgegner ersetzt bekommen.

Als Ihr Anwalt kann ich Ihnen auch sagen,

  • wann Sie Ihren Wagen reparieren lassen können, ohne Ihre Schadensersatzansprüche zu verlieren,

  • ob Sie von Ihrem Arzt ein Attest zur Geltendmachung eines Schmerzensgeldanspruchs benötigen,

  • ob, wie und wann Sie Ihre eigene Versicherung informieren müssen,

  • ob Sie Ihre Kasko-Versicherung in Anspruch nehmen sollten,

  • ob ein Kostenvoranschlag ausreicht oder ob Sie ein Sachverständigengutachten erstellen lassen sollten,

  • welche Schadensersatzpositionen Sie überhaupt geltend machen können.

Im Übrigen hat sich inzwischen bei der Unfallschadensregulierung einiges geändert. Um auch insoweit informiert zu sein, sollten Sie sich mit mir in Verbindung setzen,  wenn Sie an einem Verkehrsunfall beteiligt sind.