Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle können Sie hier einsehen.
Allerdings ist zu beachten, dass hinsichtlich der tatsäch zu zahlenden Beträge noch anteiliges Kindergeld zu berücksichtigen ist.
Zum näheren Verständnis und zur Verwendung der Zahlen aus der Düsseldorfer Tabelle lesen Sie bitte die diesbezüglichen Leitlinien des für Sie zuständigen Oberlandesgerichts. Dieses finden Sie unter www.gerichtsverzeichnis.de.
Die "Unterhaltsrechtlichen Leitlinien der für den Bezirk des Landgerichts Osnabrück zuständigen Familiensenate des Oberlandesgerichts Oldenburg" können Sie hier als PDF herunterladen. Die aktuellen Beträge finden Sie ebenfalls dort.
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Sie sich jederzeit gerne mit mir in Verbindung setzen. Soweit Sie
aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht
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Ihnen ein Anspruch auf
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