Andreas Gausmann

Rechtsanwalt



Düsseldorfer Tabelle zum Kindesunterhalt

Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle können Sie hier einsehen.

Allerdings ist zu beachten, dass hinsichtlich der tatsäch zu zahlenden Beträge noch anteiliges Kindergeld zu berücksichtigen ist.

Zum näheren Verständnis und zur Verwendung der Zahlen aus der Düsseldorfer Tabelle lesen Sie bitte die diesbezüglichen Leitlinien des für Sie zuständigen Oberlandesgerichts. Dieses finden Sie unter www.gerichtsverzeichnis.de.

Die "Unterhaltsrechtlichen Leitlinien der für den Bezirk des Landgerichts Osnabrück zuständigen Familiensenate des Oberlandesgerichts Oldenburg" können Sie hier als PDF herunterladen. Die aktuellen Beträge finden Sie ebenfalls dort.

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Wenn Sie genauere Informationen und Erläuterungen wünschen, können Sie sich jederzeit gerne mit mir in Verbindung setzen. Soweit Sie aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht dazu in der Lage sind, die Kosten einer Beratung aufzubringen, kann Ihnen ein Anspruch auf Beratungshilfe zustehen, so dass meine Tätigkeit für Sie (bis auf einen Eigenanteil von 15,00 €) kostenlos ist.