Andreas Gausmann

Rechtsanwalt



Gesellschaftsrecht

Wenn Sie nicht allein wirtschaftlich tätig werden, sondern mit einer anderen Person oder mit mehreren Personen zusammenarbeiten wollen, so stellt sich zuallererst die Frage, in welcher gesellschaftsrechtlichen Form Sie sich organisieren wollen.

Unser Rechtssystem stellt Ihnen hierzu eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Verfügung. Ob Sie nun z.B.

  • als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH),

  • als Unternehmergesellschaft (UG),

  • als Offene Handelsgesellschaft (OHG),

  • als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR),

  • als Kommanditgesellschaft (KG),

  • als Aktiengesellschaft (AG),

  • im Rahmen einer stillen Gesellschaft,

  • einer atypischen stillen Gesellschaft oder

  • in einer Mischform (z.B. GmbH & Co. KG)

auftreten, sollte gut überlegt werden.

Zudem gibt es auch noch die "Limited" (Ltd.), eine Gesellschaft, die Sie in Großbritannien gründen können, um mit ihr dann in Deutschland Ihre Geschäfte zu betreiben. Auch diese Gesellschaftsform hat ihre Vor- aber auch Nachteile, hinsichtlich derer ich Sie ebenfalls informieren und beraten kann.

Bei Ihrer diesbezüglichen Entscheidungsfindung berate ich Sie gerne, bitte vereinbaren Sie mit mir einen Besprechungstermin.