Andreas Gausmann

Rechtsanwalt



Internetscheidung

Seit einiger Zeit wird im deutschen Web von einigen Rechtsanwälten sogar schon eine so genannte "Internetscheidung" angeboten.

So interessant derartige Angebote auf den ersten Blick auch erscheinen mögen, so können hierdurch allenfalls gänzlich einfach gelagerte und problemlose Fälle geregelt werden, in denen z.B. keine Entscheidung über das Umgangs- bzw. Sorgerecht, den Unterhalt, den Hausrat oder den Zugewinnausgleich getroffen werden muss.

Zudem wird den Scheidungswilligen damit auch nicht der - nach geltendem Prozessrecht erforderliche - Gang zum Scheidungsrichter erspart werden können. Vereinfacht werden bei einer Einleitung und Durchführung eines Scheidungsverfahrens über das Internet lediglich die reinen Formalia, die den Betroffenen aber auch jetzt schon ohnehin von ihren Anwälten abgenommen werden.

Auch eine durch eine "Internetscheidung" tatsächlich erzielbare Kostenersparnis ist nicht ersichtlich, da der Scheidungsantrag immer noch durch einen Rechtsanwalt gestellt werden muß, der natürlich verpflichtet ist, die gesetzlichen Gebühren zu berechnen.

Hingegen wird bei einer "Internetscheidung" unweigerlich die ausführliche anwaltliche Beratung auf der Strecke bleiben. Denn eine alleinige Beauftragung eines Rechtsanwalts über das Internet und ein weiterer Kontakt per E-Mail ersetzt nicht nur kein ordentliches Beratungsgespräch, sondern birgt die Gefahr in sich, dass dem Anwalt wichtige Informationen fehlen, die er zur rechtlichen Beratung seiner Mandantschaft benötigt.

Nur wer sich sicher ist, dass es keiner Regelung

  • des Umgangs- bzw. des Sorgerechts bezüglich der gemeinschaftlichen Kinder,

  • des trennungsbedingten oder nachehelichen Unterhalts eines der Ehegatten,

  • des in der Ehe erwirtschafteten Zugewinns (Vermögens) und / oder

  • der Aufteilung des Hausrats

bedarf, der kann eventuell auf die persönliche Beratung durch einen Rechtsanwalt seines Vertrauens verzichten.

Alle anderen, insbesondere diejenigen, die gar nicht wissen, was im Rahmen einer Scheidung auf sie zukommen mag, sollten sich besser fachkundig informieren lassen, zumal insoweit keine zusätzlichen Kosten entstehen, da die im Scheidungsprozess ohnehin anfallenden Anwaltsgebühren selbstverständlich alle Beratungsleistungen des Rechtsanwalts beinhalten.

Die Kosten einer vermeintlichen "Internetscheidung" sind keinesfalls günstiger, als die durch meine Beauftragung entstehenden Gebühren.

Weiter führende Informationen können Sie meiner Seite Scheidungsrecht entnehmen.

Ansonsten stehe ich Ihnen selbstverständlich zum persönlichen Gespräch jederzeit gerne zur Verfügung. Bitte nehmen Sie mit mir Kontakt auf.