Die
staatlichen Prüfungen unterliegen besonderen rechtlichen Vorgaben.
Bei Verletzungen dieser Vorgaben kann die zu prüfende Person
Rechtsschutz vor den Verwaltungsgerichten suchen. Die
Erfolgsaussichten für diesbezügliche Klagen sind in den letzten
Jahren nicht unbeträchtlich gestiegen.
Im
Prüfungsrecht berate und vertrete ich insbesondere Kandidatinnen und
Kandidaten in der Ersten und in der Zweiten Juristischen
Staatsprüfung in Widerspruchsverfahren und Klagen gegen die
Prüfungsentscheidung. Durch meine frühere Tätigkeit an der
Universität vor meiner Zulassung als Rechtsanwalt bin ich in der
Lage, einen Großteil der Prüferentscheidungen selbst kritisch zu
hinterfragen und zu beurteilen.
Gerade wegen des Umstandes, daß aufgrund des Nichtbestehens des
Juristischen Staatsexamens viele, lange Jahre des Lernens einfach
verloren gehen können, empfiehlt es sich, die Rechtmäßigkeit des
Verfahrens sowie der Entscheidungen der Prüfer kontrollieren zu
lassen.
Hierzu stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung, bitte nehmen Sie
umgehend mit mir Kontakt auf.
In der
Vergangenheit ist es bereits des Öfteren zu beträchtlichen
Verzögerungen bei der Durchführung von juristischen Staatsprüfungen
vor dem Niedersächsischen Landesjustizprüfungsamt gekommen.
Da sich hierdurch der Zeitpunkt, zu welchem die Kandidatin / der
Kandidat nach bestandenem Examen ihre / seine (bezahlte) Tätigkeit
aufnehmen kann, um die Zeit der (von ihr / ihm nicht zu
vertretenden) Verzögerung nach hinten verschiebt, ist das Land
Niedersachsen insoweit zum Ersatz des ihr / ihm entstehenden
Schadens verpflichtet.
Der diesbezügliche Schadensersatz errechnet sich aus der Höhe des
nach dem Examen erzielten Einkommens, welches mit der Dauer der
Verzögerung multipliziert wird.
Auch wenn von daher der genaue Betrag erst nach der Arbeitsaufnahme
ermittelt werden kann, empfiehlt es sich, die Ansprüche schon
frühzeitig bei dem Prüfungsamt anzumelden, welches den Anspruch
zunächst dem Grunde nach anerkennt. Die Bezifferung kann dann nach
der erfolgten Arbeitsaufnahme vorgenommen werden.
Ersatzleistungen von bis zu 12.000,00 € sind hier durchaus
realistisch.
Damit Sie sichergehen, Ihre Ansprüche auch korrekt geltend zu
machen, sollten Sie schnellstmöglich einen Besprechungstermin mit
mir vereinbaren.
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