Andreas Gausmann

Rechtsanwalt



Prüfungsrecht

Die staatlichen Prüfungen unterliegen besonderen rechtlichen Vorgaben. Bei Verletzungen dieser Vorgaben kann die zu prüfende Person Rechtsschutz vor den Verwaltungsgerichten suchen. Die Erfolgsaussichten für diesbezügliche Klagen sind in den letzten Jahren nicht unbeträchtlich gestiegen.

Nichtbestehen von Prüfungen

Im Prüfungsrecht berate und vertrete ich insbesondere Kandidatinnen und Kandidaten in der Ersten und in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung in Widerspruchsverfahren und Klagen gegen die Prüfungsentscheidung. Durch meine frühere Tätigkeit an der Universität vor meiner Zulassung als Rechtsanwalt bin ich in der Lage, einen Großteil der Prüferentscheidungen selbst kritisch zu hinterfragen und zu beurteilen.

Gerade wegen des Umstandes, daß aufgrund des Nichtbestehens des Juristischen Staatsexamens viele, lange Jahre des Lernens einfach verloren gehen können, empfiehlt es sich, die Rechtmäßigkeit des Verfahrens sowie der Entscheidungen der Prüfer kontrollieren zu lassen.

Hierzu stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung, bitte nehmen Sie umgehend mit mir Kontakt auf.
 

Verzögerungen im Prüfungsverfahren

In der Vergangenheit ist es bereits des Öfteren zu beträchtlichen Verzögerungen bei der Durchführung von juristischen Staatsprüfungen vor dem Niedersächsischen Landesjustizprüfungsamt gekommen.
Da sich hierdurch der Zeitpunkt, zu welchem die Kandidatin / der Kandidat nach bestandenem Examen ihre / seine (bezahlte) Tätigkeit aufnehmen kann, um die Zeit der (von ihr / ihm nicht zu vertretenden) Verzögerung nach hinten verschiebt, ist das Land Niedersachsen insoweit zum Ersatz des ihr / ihm entstehenden Schadens verpflichtet.

Der diesbezügliche Schadensersatz errechnet sich aus der Höhe des nach dem Examen erzielten Einkommens, welches mit der Dauer der Verzögerung multipliziert wird.

Auch wenn von daher der genaue Betrag erst nach der Arbeitsaufnahme ermittelt werden kann, empfiehlt es sich, die Ansprüche schon frühzeitig bei dem Prüfungsamt anzumelden, welches den Anspruch zunächst dem Grunde nach anerkennt. Die Bezifferung kann dann nach der erfolgten Arbeitsaufnahme vorgenommen werden.
Ersatzleistungen von bis zu 12.000,00 € sind hier durchaus realistisch.

Damit Sie sichergehen, Ihre Ansprüche auch korrekt geltend zu machen, sollten Sie schnellstmöglich einen Besprechungstermin mit mir vereinbaren.